Katholische Pfarrei
St. Georg

Pfarrbrief Nr.13 vom 18.04.2020


Pfarrbrief 42

Wie ist die Regelung für entfallene Beerdigungsgottesdienste?


Die Beisetzungen dürfen derzeit nur mit den engsten Angehörigen direkt am Grab durchgeführt werden, also ohne Requiem. Wir bieten den Hinterbliebenen an, in der Zeit „nach Corona“ den Beerdigungsgottesdienst nachzuholen. Darüber hinaus planen wir eine allgemeine Gedenkmesse für alle, die in der Zeit der Coronapandemie verstorben sind. Denn für viele Angehörige ist es schon hart, wenn zur Beerdigung kein Requiem gefeiert werden kann. Diesem Bedürfnis werden wir entgegen kommen, indem wir die Totenmesse nachholen, ob speziell für die Hinterbliebenen oder allgemein für alle in diesen Wochen Verstorbenen.