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Katholische Pfarrei
St.Georg

Pfarrbrief Nr. 36

Pfarrbrief 36

Kirchenverwaltungswahl am 17. November 2018


Verantwortung übernehmen – mitgestalten - mitentscheiden 
Am Sonntag, den 18. November, wird für die Dauer von sechs Jahren (1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2024) eine neue Kirchenverwaltung gewählt. Zur Meinungsbildung einige Informationen zu diesem wichtigen Gremium.
Welche Aufgaben nimmt die Kirchenverwaltung wahr?

Organ der Pfarrgemeinde sowie der Kirchenstiftung ist die Kirchenverwaltung. Die Kirchenstiftung wird grundsätzlich durch die Kirchenverwaltung vertreten. Der Kirchenverwaltung obliegen die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Kirchenstifungsvermögens, die Sorge für die Befriedigung der ortskirchlichen Bedürfnisse und die Erledigung der Aufgaben, die der Kirchenstiftung zugewiesen sind. Zu den ortskirchlichen Bedürfnissen zählen z. B. die Planung, Errichtung, Ausstattung und der Unterhalt der Kirchen die Planung, Errichtung und der Unterhalt der den Pfarrgeistlichen, den kirchlichen Mitarbeitern und der Pfarrgemeinde dienenden Gebäude der Unterhalt der im Eigentum der Kirchenstiftung stehenden Wohngebäude der Unterhalt der bestehenden kirchlichen Friedhöfe sowie der dazugehörigen Bauwerke, die gewissenhafte Verwaltung des sonstigen Kirchenstiftungsvermögens.
Die Aufgabenbereiche vor Ort sind also vielfältiger Natur, so dass jedes Mitglied seine individuellen Fähigkeiten und Begabungen in die Kirchenverwaltung einbringen kann.

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