Katholische Pfarrei
St. Georg
♦ Jubiläum 400 Jahre MMC - Festakt am 24.10.26

♦ Tagesausflug des KDFB und KAB nach Schwabach - 17.10.26

♦ Kleinkindergottesdienste in St. Georg - Jahresplan 2026/27

♦ Kirchgeldbrief 2026 - St. Georg
Liebe Pfarrangehörige, lieber Pfarrangehöriger von St. Georg!
Das Kirchlein Maria Schnee in Atzlricht ist über die Pfarr- und Stadtgrenzen hinaus bekannt. Idyllisch mitten in der Natur gelegen, lädt das sakrale Kleinod von selbst zum Beten und Verweilen ein. Ein solches Schmuckstück gilt es zu erhalten. Doch das Kircherl ist sichtbar in die Jahre gekommen. Statische Verschiebungen im Dachstuhl, Feuchtigkeit und Verschmutzungen haben deutliche Spuren hinterlassen. Eine grundlegende Sanierung ist dringend geboten. Allerdings sind die Mittel der Kirchenstiftung begrenzt, nicht zuletzt durch zurückgehende Kirchensteuereinnahmen und die laufenden Kosten für Personal und den Unterhalt aller Kirchen in der Pfarrei. Auch die Diözese kann nur noch einen kleinen finanziellen Zuschuss für Renovierungsmaßnahmen an Nebenkirchen geben. Diese Tatsache stellte die Kirchenverwaltung St. Georg vor die entscheidende Frage, ob Maria Schnee überhaupt noch renoviert werden kann oder ob man den Status quo beibehalten soll, bis irgendwann das Kircherl aus Sicherheitsgründen für immer geschlossen werden muss. Ein solches Szenario will man sich gar nicht vorstellen. Aus diesem Grund haben die Mitglieder der Kirchenverwaltung beschlossen, Maria Schnee nicht dem Verfall preiszugeben, obwohl für die anvisierte Renovierung von St. Georg eigentlich viel, viel Geld benötigt wird.
Die Planungen laufen bereits. Ungewiss ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch, ob die vorhandenen Eigenmittel ausreichen, um Maria Schnee komplett sanieren zu können. Wir denken mal positiv und hoffen das Beste. Sie können jedoch mit Ihrem Kirchgeld und jeder weiteren Gabe einen willkommenen Beitrag zur Rettung von Maria Schnee leisten.

Das Kirchgeld wird von den Mitgliedern der katholischen Kirche über 18 Jahren erhoben, deren monatliches Einkommen (Lohn, Gehalt, Pension, Rente) 150 € übersteigt. Die Einnahmen kommen ausschließlich der Pfarrgemeinde zugute. Der Mindestbetrag von 3 € pro Person und Jahr ist gewiss nicht zu hoch angesetzt. Sie können das Kirchgeld in folgender Weise entrichten:
o Überweisung
Um Ihnen diese Zahlungsweise zu erleichtern, legen wir dem Kirchgeldbrief einen Überweisungsträger bei. Wenn Sie ihn nicht nutzen möchten und auf eine andere Art überweisen wollen (z. B. per Online Banking), beachten Sie bitte die Richtigkeit der Angaben: VR Bank Amberg-Sulzbach eG BIC: GENODEF1AMV
IBAN: DE30 7529 0000 1100 0340 61 - Stichwort: Kirchgeld 2026.
Bitte geben Sie auf der Überweisung unbedingt die Anzahl der zahlenden Personen mit an!
o Barzahlung
Sie können das Kirchgeld bar im Pfarrbüro St. Georg einzahlen, in einem Kuvert in den Briefkasten neben dem Schaukasten am Pfarrbüro einwerfen oder bei der Sonntagskollekte ins Körbchen legen. Bitte das beiliegende Blatt ausfüllen und auf dem Briefumschlag Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben, damit wir Ihre Einzahlung ordnungsgemäß verbuchen können.
Gerne stellen wir Ihnen eine Quittung aus:
o Steuerrechtlich gesehen dürfen wir Spendenquittungen nur über den Betrag ausstellen, der über die Höhe des Kirchgeldes von 3 € hinausgeht. Wegen des verwaltungstechnischen Aufwands können wir dies erst ab einem Betrag von 20 € tun.
o Wenn Sie das Kirchgeld überweisen, gilt der Kontoauszug bis zu einem Betrag von 300 € als Spendenbeleg. Bei höheren Beträgen vermerken Sie bitte auf der Überweisung, ob Sie eine Quittung wünschen.
o Wenn Sie bar oder per Kuvert einzahlen, vermerken Sie bitte in dem beigefügten Blatt, ob Sie eine Spendenquittung wünschen. Kreuzen Sie dazu das betreffende Feld an.
Die Einnahmen aus dem Kirchgeld sind nur ein Teil des Gesamtbedarfs zur Bestreitung der vielfältigen Ausgaben der Kirchenstiftung St. Georg. Den wesentlichen Finanzaufwand müssen wir aus Steuermitteln decken, die uns über die Diözese Regensburg zufließen. Nichtsdestotrotz sind wir auf das Kirchgeld dringend angewiesen. Ein Hinweis zum Schluss: Ehepaare und Familienangehörige erhalten je einen eigenen Kirchgeldbrief. Der Grund: Das Aussortieren und Zusammenführen mehrerer Briefe per Hand wären zeitaufwendiger und teurer als das dadurch eingesparte Porto.
Im Namen der Katholischen Kirchenverwaltung und des Pfarrgemeinderats St. Georg sagen wir Ihnen ein aufrichtiges „Vergelt’s Gott“ für Ihre Solidarität!
Mit den besten Segenswünschen
gez. Markus Brunner gez. Martin Ströhl gez. Michael Suttner
Stadtpfarrer Kirchenpfleger Pfarrgemeinderatssprecher
Dieser Brief wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
♦ Kirchgeldbrief 2026 - St. Barbara
Liebe Pfarrangehörige, lieber Pfarrangehöriger von Luitpoldhöhe!
Unsere Barbarakirche fasziniert selbst Monate nach Fertigstellung der Renovierungsarbeiten jeden Besucher. In ihrer schlichten, aber stimmigen Art strahlt das Gotteshaus das Gefühl von Geborgenheit und Gefälligkeit aus. Ein entscheidender Grund ist die nahezu durchgängig erhaltene und verwendete Ausstattung im Stil der Entstehungszeit der Kirche, verbunden mit zeitgemäßen Erfordernissen, wie etwa Beleuchtung und Heizung. Ja, die Renovierung ist rundum gelungen. Eines fehlt jedoch: das Altarfresko als Blickfang und Einrahmung des Hochaltars. Die Kirchenverwaltung hat es sich zum Ziel gesetzt, mit der Rekonstruktion der Malereien aus den 1930-er Jahren die Renovierung zu komplettieren und abzurunden. Die Arbeiten sollen demnächst beginnen.

Darüber hinaus erwarten uns weitere, unaufschiebbare Aufgaben. Die Stützmauer unterhalb der Kirche weist große Risse auf. Eine statische Ertüchtigung ist daher unumgänglich und muss zeitnah in Angriff genommen werden.
Mit diesen beiden Maßnahmen sieht sich die Kirchenverwaltung, ja die Pfarrei als solche konfrontiert. Sie können mit Ihrem Kirchgeld und jeder weiteren Gabe einen willkommenen Beitrag zur Verschönerung und Sicherheit von St. Barbara leisten.
Das Kirchgeld wird von den Mitgliedern der katholischen Kirche über 18 Jahren erhoben, deren monatliches Einkommen (Lohn, Gehalt, Pension, Rente) 150 € übersteigt. Die Einnahmen kommen ausschließlich der Pfarrgemeinde zugute. Der Mindestbetrag von 3 € pro Person und Jahr ist gewiss nicht zu hoch angesetzt. Sie können das Kirchgeld in folgender Weise entrichten:
o Überweisung
Um Ihnen diese Zahlungsweise zu erleichtern, legen wir einen Überweisungsträger bei. Wenn Sie ihn nicht nutzen möchten und auf eine andere Art überweisen wollen (z. B. per Online Banking), beachten Sie bitte die Richtigkeit der Angaben: VR Bank Amberg-Sulzbach eG, BIC: GENODEF1AMV
IBAN: DE24 7529 0000 0000 1686 29 - Stichwort: Kirchgeld 2026
Bitte geben Sie auf der Überweisung unbedingt die Anzahl der zahlenden Personen mit an!
o Barzahlung
Sie können das Kirchgeld bar im Pfarrbüro St. Georg einzahlen, in einem Kuvert in den Briefkasten neben dem Schaukasten am Pfarrbüro einwerfen oder bei der Messkollekte ins Körbchen legen. Bitte das beiliegende Blatt ausfüllen und auf dem Briefumschlag Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben, damit wir Ihre Einzahlung ordnungsgemäß verbuchen können.
Gerne stellen wir Ihnen eine Quittung aus:
o Steuerrechtlich gesehen dürfen wir Spendenquittungen nur über den Betrag ausstellen, der über die Höhe des Kirchgeldes von 3 € hinausgeht. Wegen des verwaltungstechnischen Aufwands können wir dies erst ab einem Betrag von 20 € tun.
o Wenn Sie das beiliegende Überweisungsformular benutzen, gilt der Kontoauszug bis zu einem Betrag von 300 € als Spendenbeleg. Bei höheren Beträgen vermerken Sie bitte auf der Überweisung, ob Sie eine Quittung wünschen.
o Wenn Sie bar oder per Kuvert einzahlen, vermerken Sie bitte in dem beigefügten Blatt, ob Sie eine Spendenquittung wünschen. Kreuzen Sie dazu das betreffende Feld an.
Die Einnahmen aus dem Kirchgeld sind nur ein Teil des Gesamtbedarfs zur Bestreitung der Ausgaben der Kirchenstiftung Luitpoldhöhe. Den wesentlichen Finanzaufwand müssen wir aus Steuermitteln decken, die uns über die Diözese Regensburg zufließen. Nichtsdestotrotz sind wir auf das Kirchgeld dringend angewiesen. Ein Hinweis zum Schluss. Ehepaare und Familienangehörige erhalten je einen eigenen Kirchgeldbrief. Das hängt damit zusammen, dass das Aussortieren und Zusammenführen mehrerer Briefe per Hand zeitaufwendiger und teurer wäre als das dadurch einzusparende Porto.
Im Namen der Katholischen Kirchenverwaltung sagen wir Ihnen ein aufrichtiges „Vergelt’s Gott“!
Mit den besten Segenswünschen
gez. Markus Brunner gez. Michael Graubmann
Stadtpfarrer Kirchenpfleger
Dieser Brief wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
♦ Jahreskrippe
♦ Angebote zum Franziskus-Jahr



