Katholische Pfarrei
St. Georg
Pfarrbrief Oktober 2024
Kirchenverwaltungswahl - 24.11.2024
Am Sonntag, den 24. November, wird für die Dauer von sechs Jahren eine neue Kirchenverwaltung gewählt. Zur Meinungsbildung einige Informationen zu diesem wichtigen Gremium.
Die Kirchenstiftung Luitpoldhöhe wird grundsätzlich durch die Kirchenverwaltung vertreten. Diesem Gremium obliegen die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens; zu den ortskirchlichen Bedürfnissen zählen z. B.
o der Unterhalt der kirchlichen Friedhöfe sowie der dazugehörigen Bauwerke o die gewissenhafte Verwaltung des örtlichen Kirchenstiftungsvermögens ......
Die Aufgabenbereiche sind so vielfältiger Natur, so dass jedes Mitglied seine individuellen Fähigkeiten und Begabungen in die Kirchenverwaltung einbringen kann.
Aus wie vielen Mitgliedern besteht die Kirchenverwaltung? Die Kirchenverwaltung Luitpoldhöhe setzt sich zusammen aus:
o dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand o drei zu wählenden Kirchenverwaltungsmitgliedern
o dem/der Kirchenpfleger/in, gewählt aus der Mitte der Kirchenverwaltung o ggf. zwei weiteren Kirchenverwaltungsmitgliedern im Wege der Berufung
Wer kann als Kirchenverwaltungsmitglied gewählt werden? Als Kirchenverwaltungsmitglied kann gewählt werden, wer:
o der römisch-katholischen Kirche angehört o im Bereich der Pfarrei Luitpoldhöhe seinen Hauptwohnsitz hat.
o am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat o kirchensteuerpflichtig ist